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Jährliche innerbetriebliche Hygieneunterweisung nach HACCP

HACCP-Konzept - Hazard Analysis Critical Control Point

HACCP = AUF DEUTSCH: Risiko-Analyse Kritischer Kontroll-Punkte


Mitarbeiter und Vorgesetzte müssen sich über die Gefahren, die von falscher Lagerung oder Verwendung von Lebensmitteln und von mangelhafter Sauberkeit bei der Nutzung von Arbeitsgeräten, -maschinen und -räumen ausgeht, klar sein.

Das ist zum einen vorgeschrieben.

HACCP ist seit 1.1.2006 Pflicht!

Seit dem 1. Januar 2006 gilt die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene.

Alle Unternehmen, die mit Lebensmitteln umgehen, sind verpflichtet, ein komplettes HACCP- System einzuführen. Zwar war bereits nach der deutschen Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) ein Eigenkontrollsystem nach HACCP - Gesichtspunkten vorgeschrieben. Die Dokumentation der betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen war aber nicht ausdrücklich gefordert.

Seit 2006 müssen alle Lebensmittelunternehmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung ihre HACCP-Dokumentation vorlegen können. Die EG-Hygiene-Verordnung löste die deutsche Lebensmittelhygiene-Verordnung ab.

Auf der anderen Seite ist so ein System natürlich auch von großem Nutzen für die gesamte lebensmittelverarbeitende Branche. Nicht auszudenken, was passieren könnte, wenn es Gästebeschwerden oder noch schlimmer Erkrankungen infolge von Fehlern in diesem Bereich gibt.

Das bedeutet mindestens hohe Kosten und noch schlimmer negative Publicity, Vertrauensverlust bei den Gästen kann dramatische Folgen haben, die im schlimmsten Fall die gesamte Existenz kostet. 

Was bieten wir?

Beim Erstauftrag:

  • Betriebsbegehung mit Feststellung der entsprechenden individuellen Risiken

H   AZARD       Gefährdung, Gefahr für die Gesundheit
A   NALYSIS    
Analyse, Untersuchung der Gefährdung
C   RITICAL     
kritisch, entscheidend für die Beherrschung
C   ONTROL    
Lenkung, Überwachung der Bedingungen
P   OINTS        
Punktstellen im Verfahren

  • Berichterstattung
  • Erstellung eines HACCP Eigenkontrollsystems unter Verwendung von Checklisten, die Sie in Zukunft zur jährlichen Unterweisung selber nutzen können
  • Schulung aller Mitarbeiter mit entsprechender Dokumentation, die zur weiteren Nutzung im Betrieb verbleibt 

Jährliche Folgeaufträge

  • Erneute Betriebsbegehung zur Feststellung von Veränderungen
  • Berichterstattung
  • Anpassung der Checklisten
  • Unterweisung der Mitarbeiter mit Dokumentation